Profitieren Sie von unserem Know-how.
Mit asuam steht Ihrem Unternehmen ein umfangreiches Spektrum an Maßnahmen und Leistungen zur Verfügung, um die Vorgaben der REACH-Verordnung und von GHS/CLP oder der Gefahrstoffverordnung professionell umzusetzen. Das beginnt mit einem speziell programmierten, webbasierten Software-Modul, mit dem alle relevanten Daten leicht im Unternehmen erfasst und verwaltet werden können und setzt sich mit einem kompletten Dienstleistungspaket fort. Sie erhalten also bei asuam keine halben Sachen, sondern werden so begleitet und unterstützt, wie es Ihren Voraussetzungen und Wünschen entspricht.
Maßgerechtes Arbeitsstoff-Management mit vorbildlichen und runden Leistungen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Arbeit mit Gefahrstoffen und im Bereich Explosionsschutz brauchen, ist asuam mit einem individuell abstimmbaren Leistungs-Portfolio der richtige Ansprechpartner. So bauen wir in enger Zusammenarbeit mit Ihnen ein professionelles Gefahrstoff-Management auf, das allen Anforderungen entspricht:
- Auf Wunsch stellen wir für Sie einen Gefahrstoffbeauftragten, der Sie umfassend betreut.
- Unsere Spezialisten erstellen für Ihr Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung.
- Die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments kann ebenfalls von unseren Experten übernommen werden.
- Auch für die Durchführung erforderlicher Unterweisungen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, deren Lagerung, Transport und Entsorgung, ist asuam der richtige Ansprechpartner.
- Wir bieten effektive Schulungen und intensive Workshops für Ihre Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen - maßgeschneidert auf Ihre Anwendungsfälle.
Darüber hinaus erhalten Sie natürlich auch den vollen Service für unsere Online-Software, die eine perfekte Ergänzung und Kombination zu unseren Dienstleistungen bietet.
REACH
Die REACH-Verordnung 1907/2006 regelt die Chemikalien-Gesetzgebung für Europa
"Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals" (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien).
Die erste Pflicht unter REACH ist die Erstellung eines Stoffinventars, das alle im Betrieb genutzten Stoffe umfassen sollte, unter Angabe von Mengen, Lieferanten und Kunden. Darauf aufbauend lassen sich Entscheidungen hinsichtlich der Vorregistrierung treffen. Zusätzlich muss Kontakt zu Lieferanten und Kunden aufgenommen werden, um die weitere Verfügbarkeit und die Anwendungen der Stoffe zu klären. Quelle für die Erstellung der Stoffliste kann das Gefahrstoffverzeichnis sein. Registrierungspflichtig sind hier alle
- Stoffe,
- Stoffe in Gemischen und
- Stoffe, die aus Erzeugnissen bestimmungsgemäß freigesetzt werden.
Neben den Registrierungspflichten gibt es unter REACH auch Notifizierungs- und Informationspflichten, die überwiegend in den Artikeln 31 bis 36 von REACH genauer beschrieben sind. Die bekanntesten sind das Sicherheitsdatenblatt und die Pflicht zur Information über SVHC-Stoffe in Erzeugnissen. Welche Rechte und Pflichten haben Sie aus REACH? Unklar? Dann melden Sie sich bei uns, wir begleiten Sie durch den Dschungel der rechtlichen Anforderungen.
Seminare und Workshops zum Thema