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BezeichnungKategorie(n)Erklärung
EINECS
REACH
European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
Altstoffverzeichnis der EU mit den vor dem 18.09.1981 auf dem EU Markt befindlichen Stoffen.
7-stellige Nummer vom Typ XXX-XXX-X
erste Nummer 2 oder 3, wie z.B. 200-001-8 Formaldehyd
Zu einer EINECS-Nr. können mehrere CAS-Nummern existieren, da die EINECS-Nr. alle Formen eines Stoffes umfasst, wie z.B. unterschiedlich hydratisierte und reine Formen, Modifikationen etc.


EKA
Chemie allgemein
Expositionsäquivalente für krebserzeugende Arbeitsstoffe
Keine gesetzlichen Grenzwerte, sondern Orientierungswerte für krebserzeugende Arbeitsstoffe und andere Stoffe ohne arbeitsmedizinisch-toxikologisch begründbaren Grenzwerten. Beziehungen zwischen den Stoffkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz (äußere Belastung) und den Konzentrationen der Stoffe bzw. Metabolite in biologischen Materialien (innere Belastung), Aus ihnen kann entnommen werden, welche innere Belastung sich bei ausschließlicher inhalativer Stoffaufnahme ergibt.

ElektroG
Elektro
Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.03.2005
(Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten)
Dieses Gesetz ist die Umsetzung der EG-Richtlinie WEEE 2002/96/EG.
ELINCS
Chemie allgemein
European List of Notified Chemical Substances
Liste der Neustoffe, d.h. der EU Stoffe, die nach dem 18.09.1981 angemeldet wurden
7-stellige Nummer vom Typ XXX-XXX-X
erste Nummer 4, wie z.B. 400-040-2 Kalium-μ-fluoro-bis(triethylaluminate)
Liste wird z. Zt. noch laufend aktualisiert


Erzeugnis
REACH
Definition gemäß REACH Artikel 3 Absatz 3:
„Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt;“
Beispiele: Computer, Bilderrahmen, Kfz, …


EU-Richtlinien
Gesetze, Verordnungen, Richtlinien etc.
EU-Richtlinien, engl. „Directives“,
sind Rechtsetzungen der Europäischen Gemeinschaft, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind, diese zur Verwirklichung bestimmter Ziele verpflichten und in innerstaatliches Recht der einzelnen EU Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen, um wirksam zu werden.

EU-Verordnungen
Gesetze, Verordnungen, Richtlinien etc.
EU-Verordnungen, engl. „Regulations“,
sind Rechtsetzungen der Europäischen Gemeinschaft, welche allgemeine Geltung haben, in allen ihren Teilen verbindlich sind und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten. Sie müssen von den EG-Mitgliedstaaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden („Durchgriffswirkung“), so dass keine Modifizierungen in einzelnen Mitgliedstaaten möglich sind.

Explosionsgrenze
Ex-Schutz
untere Explosionsgrenze (= UEG)
untere Grenze der Medienkonzentration, bei der gerade noch die Explosion ausgelöst werden kann;
unterhalb dieses Konzentrationswertes ist das Gemisch „zu dünn“
- Anteil des entzündlichen Stoffs zu gering
obere Explosionsgrenze (= OEG)
obere Grenze der Medienkonzentration bei der gerade noch die Explosion ausgelöst werden kann;
oberhalb dieses Konzentrationswertes ist das Gemisch „zu fett“
- Sauerstoffanteil zu gering